SCHWANGERSCHAFT - Toxoplasmose

Schutz des Ungeborenen

Der Schutz des werdenden Lebens genießt hohen Stellenwert, und kaum eine Lebensphase wird so intensiv betreut wie die Schwangerschaft. Das Netz aus gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen ist eng geknüpft – aber nicht lückenlos: Die Untersuchung auf Toxoplasmose erstatten die Krankenkassen nur bei begründetem Infektionsverdacht. Dabei verläuft die Krankheit häufig symptomlos - bis es für das Kind zu spät ist. Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt nicht ohne Grund jeder Schwangeren einen Toxoplasmose-Antikörpertest.

Vielen bringt der Test Entwarnung
Die Mehrzahl der Frauen kann nach dem Test aufatmen: Sie waren bereits infiziert und sind dauerhaft immun. Dadurch können die Erreger auch dem Embryo nichts anhaben. Das erleichtert das alltägliche Leben, denn eine Schwangere mit positivem Immunstatus braucht weder Katzen zu meiden noch auf ihr Steak medium zu verzichten.

Größtmögliche Vorsicht
Auch wenn die werdende Mutter nicht immun ist, hilft ihr ein Test. Ihr Arzt kann ihr erklären, wie eine Erstinfektion zu vermeiden ist. Beim schlimmsten möglichen Ergebnis, einer Erstinfektion während der Schwangerschaft, kann die Untersuchung die Rettung des Ungeborenen bedeuten. Wird die Erkrankung rechtzeitig entdeckt, kann die Übertragung auf das Kind verhindert werden.

Hinweis:
Nutzen Sie neben den von den Kassen übernommenen Voruntersuchungen auf Röteln, Hepatitis B, Syphilis und Chlamydien auch den Test auf Toxoplasmose, um Schädigungen Ihres Kindes so weit wie möglich zu vermeiden!

Empfehlung:
Untersuchung idealerweise vor, spätestens aber zu Beginn der Schwangerschaft. Bei negativem Immunstatus: Wiederholung alle 8 - 10 Wochen.

Benötigt:
Eine Blutentnahme

Stichwort für Ihr Arztgespräch:
Toxoplasmose-Antikörpertest

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